Nährstoffvergleich
Wer muss eine Nährstoffbilanz erstellen?
Folgende Flächen sind von der Nährstoffbilanzierung ausgenommen:
- aus der Produktion genommene Flächen ohne Düngung
- Flächen auf denen nur Zierpflanzen, inkl. Christbaumkulturen angebaut werden, Baumschul-, Rebschul- und Baumobstflächen, inkl. Strauchobst, Dauerkulturflächen des Wein- und Obstbaus, sowie Flächen, die nicht im Ertrag stehen
- Flächen mit ausschließlicher Weidehaltung bei einem jährlichen Stickstoffanfall aus Wirtschaftsdüngern tierischer Herkunft (Ausscheidungen der Weidetiere) von bis zu 100 kg Stickstoff je Hektar und Jahr, wenn keine zusätzliche Stickstoff-Düngung erfolgt
Eine Befreiung von der Pflicht zur Nährstoffbilanzierung besteht:
-
für Betriebe, die auf keinen Schlag mehr als 50 kg Gesamtstickstoff und auf keinen Schlag mehr als 30 kg Phosphat mit organischen oder mineralischen Düngern ausbringen
-
für Betriebe, die abzüglich der oben (1.-3.) genannten Flächen weniger als 10 ha landwirtschaftlich genutzte Fläche bewirtschaften und höchstens bis zu 1 ha Gemüse (inkl. Spargel), Hopfen oder Erdbeeren anbauen und einen jährlichen Nährstoffanfall aus Wirtschaftsdüngern tierischer Herkunft von nicht mehr als 500 kg Stickstoff je Betrieb aufweisen (dazu zählen auch aufgenommene Wirtschaftsdünger.