Nährstoffvergleich

Wer muss eine Nährstoffbilanz erstellen?
Folgende Flächen sind von der Nährstoffbilanzierung ausgenommen:
  • aus der Produktion genommene Flächen ohne Düngung
  • Flächen auf denen nur Zierpflanzen, inkl. Christbaumkulturen angebaut werden, Baumschul-, Rebschul- und Baumobstflächen, inkl. Strauchobst, Dauerkulturflächen des Wein- und Obstbaus, sowie Flächen, die nicht im Ertrag stehen
  • Flächen mit ausschließlicher Weidehaltung bei einem jährlichen Stickstoffanfall aus Wirtschaftsdüngern tierischer Herkunft (Ausscheidungen der Weidetiere) von bis zu 100 kg Stickstoff je Hektar und Jahr, wenn keine zusätzliche Stickstoff-Düngung erfolgt
Eine Befreiung von der Pflicht zur Nährstoffbilanzierung besteht:
  • für Betriebe, die auf keinen Schlag mehr als 50 kg Gesamtstickstoff und auf keinen Schlag mehr als 30 kg Phosphat mit organischen oder mineralischen Düngern ausbringen
  • für Betriebe, die abzüglich der oben (1.-3.) genannten Flächen weniger als 10 ha landwirtschaftlich genutzte Fläche bewirtschaften und höchstens bis zu 1 ha Gemüse (inkl. Spargel), Hopfen oder Erdbeeren anbauen und einen jährlichen Nährstoffanfall aus Wirtschaftsdüngern tierischer Herkunft von nicht mehr als 500 kg Stickstoff je Betrieb aufweisen (dazu zählen auch aufgenommene Wirtschaftsdünger.

Ihr Ansprechpartner

Franz Kastenmüller
Tel.: 08171 / 4216-12
 
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