Kläranlagen

2002 erfolgte im Rahmen des bayerischen Wasserhaushaltsgesetztes bezüglich der häuslichen Abwässer eine Novellierung.
Danach werden Haushalte die nicht an einen öffentlichen Kanal angeschlossen werden können verpflichtet, in ihrem Abwasser eine biologische Nachreinigungsstufe einzubauen.
Hierfür eignen sich im Wesentlichen 3 Möglichkeiten:
  • Pflanzenbeete
  • Technische Anlagen
  • Klärteiche
Diese werden Ihnen im nächsten Punkt Kläranlagenbau erklärt.
Wie schon eingangs erwähnt fand 2002 die Novellierung des bayerischen Wasserhaushaltsgesetztes statt.
2004 hat die Maschinenring Wolfratshausen AG die ersten Pflanzenkläranlagen gebaut. 2006 wurden die ersten technischen Anlagen erstellt.
Im Rückblick kann festgehalten werden, dass die Anlagen die ersten 12 Jahre im Betrieb sind und zufriedenstellende Ergebnisse liefern.
 

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Werner Trimborn
 
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