Kläranlagenwartung

Kläranlagenwartung

Um einen ordnungsgemäßen Betrieb der Kleinkläranlagen zu gewährleisten, hat der Gesetzgeber in dem Genehmigungsverfahren die Eigenüberwachungsverordnung eingebunden.
 
Diese verpflichtet den Betreiber, in der Regel der Eigentümer, bei Pflanzenkläranlagen und Klärteichen entweder selbst eine qualifizierte Stichprobe aus dem Ablauf der Anlage zu ziehen und auf einen bestimmen Reinigungsgrad untersuchen lassen oder die Wartung einem Sachkundigen zu übertragen.
 
Bei technischen Anlagen ist die Übertragung auf einen Sachkundigen im Rahmen eines Wartungsvertrages gesetzlich vorgegeben.